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Hier erfahren Sie mehr über den
Energieausweis / Energiepass
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Es gibt 2 Arten von Energieausweis, den:
1. Verbrauchsausweis
2. Bedarfsausweis
Auf jedem Elektrogerät, jedem Kühlschrank und an jeder Glühlampenpackung ist ein
Energielabel abgebildet, das Auskunft über den Energieverbrauch gibt.
Auch zu jedem Auto erhalten Sie die Information, wieviel Kraftstoff es auf
100 km benötigt. Aber wissen Sie auch, wieviel Energie Ihr Haus verbraucht?
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Der Gebäudeenergieausweis, bisher oft als Energiepass bezeichnet, soll genau diese fehlenden Informationen
liefern: Er informiert Sie objektiv, zeigt Einsparpotenziale
auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen.
Langfristiges Ziel ist es, dass in Immobilienanzeigen künftig so
selbstverständlich mit der Energieeffizienzklasse A geworben wird, wie
es bei Eelektrogeräten, Kühlschränken und Waschmaschinen, längst gängige Praxis ist.
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Warum (noch) ein Energieausweis ?
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil
der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des
gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und
Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen
Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren
Nutzer meist eine unbekannte Größe.
Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor Einzug
meist nicht erhältlich, obwohl in der Bundesrepublik ca. dreißig
kommunale oder regionale Energie-
oder Gebäudepässe existieren. Sie weisen jedoch verschiedene
Bezeichnungen, Klassifizierungen und Anforderungsgrößen auf. Ein
bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum
möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Energieausweis zur Pflicht.
Wer stellt einen Energieausweis aus?
Um zu einem Energiepass zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde
notwendig. Das Verfahren ist ganz einfach: Der Hauseigentümer
beauftragt einen zugelassenen Energieausweis-Aussteller, der ins Haus
kommt, das Gebäude aufnimmt und einen Energieausweis erstellt.
Ein einmal ausgestellter Energieausweis ist für zehn Jahre gültig.
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Welche Informationen bietet der Energieausweis?
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Neben einer Gesamtbewertung des Gebäudes und der Zuordnung zu einer
Effizienzklasse bietet der Energieausweis noch weitere detaillierte
Informationen:
- Energieverlusten über die Gebäudehülle
- Energieverluste der Anlagentechnik
- Verursachte CO2-Emissionen
- Konkreter Energiebedarf (Heizung und Strom)
- Modernisierungstipps
Somit
bietet der Energieausweis nicht nur Informationen für potenzielle
Käufer oder Mieter: Der Eigentümer kann - auf Basis der ermittelten
Daten - Maßnahmen ergreifen, die den Energieverbrauch seines Hauses
senken. Das spart Kosten und steigert außerdem den Wert seines Hauses.
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Die die Ermittlung des Energieverbrauchs eines Objektes kann grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen, nämlich der verbrauchsbezogenen Ermittlung oder alternativ mittels Berechnung.
Die verbrauchsbezogene Ermittlung ist die einfachste Art, einen Energieausweis ausstellen zu können. Es wird der Energieverbrauch drei aufeinanderfolgender Jahre z.B. aus Brennstoffrechnungen oder Verbrauchsabrechnungen ermittelt. Über ein festgelegtes Rechenverfahren wird daraus der sogenannte"witterungsbereinigte Energieverbrauch" bestimmt. Dieses Verfahren ist zwar das ungenauere, dafür jedoch relativ einfach und somit kostengünstig.
Die zweite Möglichkeit der Ermittlung des Energiebedarfs erfolgt über eine ingenieurmäßige Berechnung anhand einer ausführlichen Datenaufnahme am Gebäude, bzw. der Bauunterlagen sowohl bei Bestandsgebäuden wie auch bei einem Neubau.
Dieses Verfahren ist wesentlich genauer und aussagekräftiger.
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