Vor-Ort-Beratung / Bedarfsorientierter Energieausweis
Die
detaillierte Untersuchung und Beratung ist arbeitsaufwändig und somit natürlich nicht
umsonst. Da aber auch von staatlicher Seite ein Interesse an einer sparsamen
Energieverwendung besteht, beteiligt sich der Bund schon seit
vielen Jahren mit einer Bezuschussung der Beratungskosten. Ihr
Eigenanteil als Beratungsempfänger richtet sich nach der Anzahl der im
Gebäude vorhandenen Wohneinheiten. Die Beantragung des Zuschusses
übernimmt ihr Energieberater:
Wohneinheiten |
Bundeszuschuß (€) |
Eigenanteil (€) * |
Gesamt (€) inkl. Mwst.
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EFH/ZFH |
300,- |
450,- |
750,- |
EFH/ZFH
ohne Förderung
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- |
695,- ** |
695,-** |
3 WE |
360,- |
450,- |
450,- |
über 3 WE |
360,- |
nach Aufwand |
nach Aufwand |
Stand 2010
Voraussetzung für eine Förderung
ist, dass die Baugenehmigung für Ihr Wohngebäude vor dem 31.12.1994 erteilt wurde und das
Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Bauliche Veränderungen dürfen zu nicht mehr als 50 % stattgefunden haben.
Bitte beachten
Sie:
Die Beratungskosten sind unverbindlich und sind als
Honorarempfehlung zu verstehen.
* Sind keine Baupläne/Bauunterlagen vorhanden, wird eine kostenpflichtige Datenaufnahme mit ca.100.- €, je nach Aufwand, zusätzlich berechnet.
** Bei einer Energiesparberatung ohne Förderung fallen im allgemeinen deutlich kürzere Wartezeiten an.
Regionale und objektspezifische Preisunterschiede sind möglich.
Die Empfehlungen gelten für Standardwohngebäude ohne besondere Anforderunge oder Aufwendungen.
Hinweis: Neben der Förderung einer Energieberatung existieren natürlich für die eigentlichen Modernisierungsmaßnahmen spezielle Förderprogramme, durch die Fördermittel zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden.
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